Betreuungsbüro Kemmlage

Rechtliche Betreuung nach reformiertem 
Betreuungsrecht.

Gesetzliche Vertretung für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst besorgen können – bestellt durch das Betreuungsgericht (§ 1814 BGB).

Leistungsschwerpunkte​

Die Aufgabenbereiche werden vom Betreuungsgericht nach § 1815 BGB individuell und nur im erforderlichen Umfang angeordnet.

Gesundheitssorge

Unterstützung und Vertretung bei medizinischen Entscheidungen – orientiert an der Patientenverfügung, dem Willen und den persönlichen Wünschen der betreuten Person. In enger Abstimmung mit Ärzt, Kliniken und Pflegediensten.

Vermögenssorge

Verantwortungsvolle Verwaltung von Einkommen, Renten und Konten. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, die Regelung finanzieller Angelegenheiten und – wenn erforderlich – die Regulierung von Schulden.

Vertretung gegenüber Behörden​​

Unterstützung bei Anträgen und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern, Kranken- und Pflegekassen sowie Rentenstellen – einschließlich der Begleitung von Widerspruchsverfahren.

Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Bearbeitung von Post- und Fernmeldeangelegenheiten, soweit dieser Aufgabenkreis ausdrücklich durch das Betreuungsgericht übertragen wurde. Dazu können die Entgegennahme und das Öffnen von Post sowie entsprechende Entscheidungen im Fernmeldeverkehr gehören.

Aufenthaltsbestimmung​​

Unterstützung und Vertretung bei Fragen des Aufenthalts und der Wohnform – vom Verbleib in der eigenen Wohnung über ambulante Unterstützung bis hin zur Aufnahme in eine Pflege- oder Eingliederungseinrichtung. Dabei stehen die Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Person im Mittelpunkt.

Wohnungsangelegenheiten

Vertretung in allen wichtigen Fragen rund um die Wohnung – gegenüber Vermieter oder Einrichtungen, Erhalt des Wohnraums oder bei einer Wohnungsauflösung. Freiheitsentziehende Unterbringungen und Maßnahmen – ausschließlich unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen & gerichtlicher Genehmigung.

So läuft eine rechtliche Betreuung ab.

Vom ersten Hinweis an das Betreuungsgericht bis zur regelmäßigen Überprüfung – die wesentlichen Schritte im gerichtlichen Verfahren nach dem reformierten Betreuungsrecht (in Kraft seit 1. Januar 2023).

„Mein Anspruch: jede betreute Person als Mensch mit eigenen Wünschen und Lebensentwürfen ernst zu nehmen – und gleichzeitig die gesetzlichen Aufgaben mit der nötigen Sorgfalt zu erfüllen.“​

Als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer übernehme ich die gesetzliche Vertretung volljähriger Menschen nach § 1814 BGB – würdevoll, rechtssicher und nahbar.

Tim Kemmlage

RECHTLICHER BETREUER • INHABER

Drei Normen, die alles tragen.​​

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Betreuungsrecht neu geordnet – hier die zentralen Vorschriften in Kürze.

§ 1814 BGB
Voraussetzungen​

Rechtliche Betreuung nur, wenn Krankheit oder Behinderung dies erfordern – und andere Hilfen nicht ausreichen.

§ 1815 BGB
Aufgabenbereiche

Das Gericht legt einzelne Bereiche fest – etwa Vermögens- oder Gesundheitssorge. Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten.

§ 1821 BGB
Wunschbefolgung

Maßstab sind die Wünsche der betreuten Person. Der rechtliche Betreuer unterstützt – er ersetzt nicht.

Termin vereinbaren

Während der Sprechzeiten, dienstags und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, nehme ich Ihren Anruf entgegen und wir besprechen Ihr Anliegen und vereinbaren ggf. einen Termin.