Leistungsschwerpunkte
Die Aufgabenbereiche werden vom Betreuungsgericht nach § 1815 BGB individuell und nur im erforderlichen Umfang angeordnet.
So läuft eine rechtliche Betreuung ab.
Vom ersten Hinweis an das Betreuungsgericht bis zur regelmäßigen Überprüfung – die wesentlichen Schritte im gerichtlichen Verfahren nach dem reformierten Betreuungsrecht (in Kraft seit 1. Januar 2023).
„Mein Anspruch: jede betreute Person als Mensch mit eigenen Wünschen und Lebensentwürfen ernst zu nehmen – und gleichzeitig die gesetzlichen Aufgaben mit der nötigen Sorgfalt zu erfüllen.“
Als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer übernehme ich die gesetzliche Vertretung volljähriger Menschen nach § 1814 BGB – würdevoll, rechtssicher und nahbar.
Drei Normen, die alles tragen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Betreuungsrecht neu geordnet – hier die zentralen Vorschriften in Kürze.
Termin vereinbaren
Während der Sprechzeiten, dienstags und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, nehme ich Ihren Anruf entgegen und wir besprechen Ihr Anliegen und vereinbaren ggf. einen Termin.
