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Drei Vorlagen als PDF zum Ausfüllen und Ausdrucken. Mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung lässt sich eine rechtliche Betreuung in vielen Fällen vermeiden.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens, die Sie im Bedarfsfall rechtlich vertreten darf. Sie können dabei festlegen, ob die Vollmacht für alle oder nur für bestimmte Lebensbereiche gelten soll. Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung häufig überflüssig machen.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung halten Sie frühzeitig fest, welchen medizinischen Behandlungen und Maßnahmen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen. Sie kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Sie Ihren Willen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr selbst äußern können.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen Sie sich als rechtliche Betreuungsperson wünschen, falls eine Betreuung erforderlich werden sollte. Das Betreuungsgericht berücksichtigt diesen Wunsch bei seiner Entscheidung, sofern die benannte Person geeignet ist und keine wichtigen Gründe dagegensprechen.
Häufige Fragen zum Betreuungsrecht
Was bedeutet die „Wunschbefolgungspflicht“?
Der rechtliche Betreuer hat den Wünschen der betreuten Person zu entsprechen und sie bei deren Umsetzung zu unterstützen. Das gilt auch für Wünsche, die andere für unvernünftig halten. Nur wenn ein erheblicher Schaden für Person oder Vermögen droht und kein anderes Mittel hilft, darf von einem Wunsch abgewichen werden.
Wann wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
Wenn ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann – und wenn andere Hilfen wie Vorsorgevollmacht, Angehörige oder soziale Dienste nicht ausreichen.
Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab?
Auf Anregung oder Antrag prüft das Betreuungsgericht den Bedarf, holt ein ärztliches Gutachten ein, führt eine persönliche Anhörung durch und bestellt – wenn erforderlich – eine Betreuungsperson für klar umrissene Aufgabenbereiche. Die Anordnung ist regelmäßig zu überprüfen.
Was ist ein Einwilligungsvorbehalt?
Eine zusätzliche Anordnung des Gerichts: Bestimmte Erklärungen der betreuten Person werden nur mit Zustimmung des rechtlichen Betreuers wirksam. Er kommt nur in Betracht, wenn er zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für Person oder Vermögen unerlässlich ist und ist stets zeitlich befristet.
Wie wird der rechtliche Betreuer kontrolliert?
Der rechtliche Betreuer unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Er erstellt zu Beginn ein Vermögensverzeichnis, jährlich einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse sowie eine Rechnungslegung über die Vermögenssorge. Bestimmte Maßnahmen – etwa freiheitsentziehende oder gefährliche Heilbehandlungen – bedürfen einer gerichtlichen Genehmigung.
Wer darf rechtliche Betreuungen führen?
Seit der Reform müssen rechtliche Betreuer:innen ihre Sachkunde gegenüber der Betreuungsbehörde nachweisen und werden in ein behördliches Register eingetragen (gesetzlicher Fachbegriff: „registrierte berufliche Betreuer“ nach § 19 BtOG). Geprüft werden Recht, Kommunikation, Methodik und Selbstverwaltung.
Weitere Fragen?
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Betreuungsrecht grundlegend reformiert. Diese Übersicht beantwortet die wichtigsten Fragen
Die Vorschriften zur rechtlichen Betreuung wurden komplett neu gefasst: aus §§ 1896 ff. BGB a. F. wurden §§ 1814 ff. BGB. Inhaltlich rücken Wunsch- und Wohlbefolgung, unterstützte Entscheidungsfindung und der Erforderlichkeitsgrundsatz in den Mittelpunkt. Zusätzlich regelt das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) die Berufszulassung und die Aufgaben der Betreuungsbehörden.
Nein. Die betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig und darf eigene Entscheidungen treffen. Der rechtliche Betreuer vertritt sie nur dort, wo es erforderlich ist – und stets nach ihren Wünschen.
Ja. Wünsche zur Auswahl oder Ablehnung einer bestimmten Betreuungsperson sind für das Gericht bindend, soweit dies dem Wohl der betroffenen Person nicht zuwiderläuft. Eine Betreuungsverfügung sollte daher schriftlich vorliegen.
In der Regel ja. Solange eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person handlungsfähig und vertrauenswürdig ist, bedarf es keiner gerichtlichen Betreuung. Sie ist das wichtigste Instrument zur Vermeidung einer Betreuung.
Der rechtliche Betreuer entscheidet nicht für die betreute Person, sondern hilft ihr, eigene Entscheidungen zu treffen – durch Erklärung, Übersetzung in verständliche Sprache und Vermittlung. Die Vertretung ist nur Ausnahme, nicht Regel.
Korrekt ist seit 2023 „Aufgabenbereich“. Das Betreuungsgericht legt einzelne Aufgabenbereiche fest – etwa Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmung – und nur in diesem Umfang darf der rechtliche Betreuer handeln. Eine pauschale, umfassende rechtliche Betreuung gibt es nicht mehr.

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